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Docupass Pro Senectute

Docupass Pro Senectute

Wer soll für mich entscheiden?

Wie weiter, wenn ich mich nicht mehr klar äussern kann? Wer kenn meinen Willen und wer setzt ihn um?


Der Docupass ist die anerkannte Gesamtlösung mit folgenden Dokumenten und Fomularen:

• Patientenverfügung
• Vorsorgeauftrag
• Anordnung für den Todesfall
• Testament
• Vorsorgeausweis
• Ausführliche Informationsbroschüre

Das würde Urs jetzt so machen. Darüber hätte sich Rita sicher gefreut. Das könnte sich Max so vorgestellt haben. Tatsächlich? Was hätten Urs, Rita und Max wirklich gewollt? Alle drei sind urteilsunfähig; Urs, 57, nach einem Hirnschlag. Rita, 43, nach einem Unfall. Max, 87 wegen Demenz.

Wenn ich urteilsunfähig werde, bricht das gewohnte System zusammen. Andere müssen meine Interessen vertreten. Doch wer sind diese anderen, die mein Konto verwalten, meine Rechnungen einzahlen, für mich in allen Angelegenheiten entscheiden, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Sie denken, das sei doch klar? «Was für ein Irrtum», sagt eine Mitarbeiterin von Pro Senectute Schweiz. «Nur bei Ehepartnern und eingetragenen Partnerschaften besteht ein gesetzliches Vertretungsrecht für ordentliche Rechtsgeschäfte. Bereits bei einem Hausverkauf jedoch ist der Ehegatte nicht automatisch befugt, die Partnerin zu vertreten. Wenn Sie also möchten, dass Ihr Ehegatte, Ihre Konkubinats-Partnerin, Ihre Kinder oder andere Angehörige Sie bei Urteilsunfähigkeit voll umfänglich vertreten können, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern und einen Vorsorgeauftrag sowie – für medizinische Fragen – eine Patientenverfügung erstellen.»

Darum gibt es den Docupass – das komplette Vorsorgedossier, in dem alle persönlichen Wünsche und Anordnungen für den Ernstfall festgehalten werden können. «Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit im Alltag für Sie sorgt, Ihre Finanzen für Sie regelt und Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Demgegenüber halten Sie in einer Patientenverfügung fest, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden oder ob Sie Ihre Organe spenden möchten, wenn Sie sich selber nicht mehr dazu äussern können. In der Anordnung für den Todesfall halten Sie Ihre Wünsche im Zusammenhang mit dem Sterben und dem Tod fest. All das sollte man nicht seinen Familienangehörigen überlassen, sondern sollte jeder rechtzeitig für sich alleine beantworten.» Bei Fragen oder Unklarheiten helfen die kantonalen Pro Senectute-Organisationen gerne weiter.

Welche Fragen tauchen am häufigsten auf? «Die Gründe für die Kontaktaufnahme sind sehr vielseitig. Viele wollen geregelt habe, dass sie niemals an Schläuche angeschlossen werden, wünschen also keine lebensverlängernden Massnahmen. Andere wollen verhindern, dass sich die Behörden ins Familienleben einmischen und manche wissen nicht, wen sie als Vertrauensperson einsetzen sollen. Viele Fragen, wie denn ein Vorsorgeauftrag erstellt werden muss, damit er rechtsgültig ist. Und schliesslich gib es Personen, die noch nie etwas von einem Vorsorgeauftrag gehört haben.»

 

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Magazin Sprechstunde Doktor Stutz Nr. 3/2019

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