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Kostenerstattung: Welche Versicherung bezahlt für Hilfsmittel?

Kostenerstattung: Welche Versicherung bezahlt für Hilfsmittel?

Beim Kauf eines Hilfsmittels stellt sich die Frage, ob ein Teil der Kosten möglicherweise von der Versicherung übernommen wird. Es gibt zwei verschiedene Versicherungen, die dabei in Frage kommen. Zum einen ist das die Krankenkasse mit der Grund- und Zusatzversicherung. Zum anderen ist das die Invalidenversicherung.

Was bezahlt die Grundversicherung an Hilfsmittel?

Von der Grundversicherung werden Hilfsmittel, die in der vom Bund festgelegten Mittel- und Gegenstandsliste übernommen. Dabei muss beachtet werden, dass ein Arzt das benötigte Hilfsmittel verordnet. Die Liste finden sie hier, dort wird beschrieben welche Produkte dazugehören und welches Kontingent und welcher Höchstbetrag die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt. Die Hilfsmittel werden in unterschiedliche Kategorien unterteilt und reichen von Verbandsmaterial und Inkontinenzprodukte bis zu Inhalations- und Atemgeräte.

Welche Kosten übernimmt die Zusatzversicherung?

Nicht alle Hilfsmittel, die benötigt werden, sind Bestandteil der Mittel- und Gegenstandsliste. In diesem Fall kann es sein, dass die Zusatzversicherung der Krankenkasse einen Teil bezahlt. Jedoch variieren die Beträge je nach Krankenkasse. Ausserdem führen die Versicherungen unterschiedliche Listen von Hilfsmitteln, die sie übernehmen. Aus diesem Grund lohnt es sich bei der eigenen Krankenversicherung nachzufragen oder beispielsweise die Rechnungen der gekauften Artikel einzuschicken.

Welche Rolle spielt die Invalidenversicherung?

Die IV hat das Ziel Personen darin zu unterstützen, dass sie ein selbständiges Leben in Bezug auf die Arbeit wie auch im Privaten, führen können. Aufgrund dessen besteht der Anspruch auf Hilfsmittel der IV, um einerseits erwerbstätig oder im bisherigen Aufgabenbereich beschäftigt zu bleiben. Andererseits werden Hilfsmittel, die dabei helfen unabhängig den Alltag zu bewältigen finanziell unterstützt. Es gibt ein IV Depot aus welchem in den meisten Fällen die Hilfsmittel abgegeben werden. Im seltenen Fall kann die IV auch einen Kauf bewilligen.

Um zu prüfen, ob ein Anspruch besteht, muss ein Formular zur Begutachtung ausgefüllt und bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden. Mehr dazu...

Viele der Hilfsmittel werden von der Krankenkasse wie auch der IV übernommen. Aus diesem Grund lohnt es sich, sich bei den jeweiligen Gesellschaften zu informieren.

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